Platz- und Spielordnung

1. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind:

Aktive Mitglieder

Gäste von Mitgliedern

 

2. Spielzeiteinteilung

Folgende Spielzeiten sind einzuhalten:

 

Einzel       1 Stunde  (inkl. Platzpflege)

Doppel      2 Stunden (inkl. Platzpflege)

 

Eintragungen jeweils nur zur vollen Stunde. Die Eintragung erlischt, wenn nach Ablauf von 10 Minuten der eingetragenen Spielzeit die Paarung nicht spielbereit ist.

 

Schüler sowie Jugendliche bis 18 Jahre - nicht berufstätig - können nach 17:00 Uhr die Plätze nur dann belegen, wenn diese nicht von Erwachsenen beansprucht werden.

 

3. Platz- und Spielzeitreservierung 

Platz- und Spielzeitreservierung gelten für alle Wochentage:

auf den Plätzen 2, 3 und 4. Jedes Mitglied kann sich nur jeweils für 1 Stunde pro Tag im Voraus in die Spielzeitliste zwecks Platzreservierung eintragen (Einzel zwei Eintragungen, Doppel vier Eintragungen). Für Platz l können keine Reservierungen vorgenommen werden.

 

Unabhängig von einer Reservierung ist grundsätzlich jede Spielzeit vor Spielbeginn in die Spielzeitliste einzutragen. Sind alle Plätze belegt, sind neu ankommende Spieler berechtigt, auf dem Platz der Spieler zu spielen, die sich nicht eingetragen haben.

 

Die vorgenannte Regelung für die Platz- und Spielzeitreservierung gelten nicht für die festgelegten Mannschaftstrainingszeiten. Diese Trainingszeiten sind im Aushang bekannt zu geben.

 

4. Gastspieler

Gäste dürfen nur mit einem Clubmitglied spielen. Sie dürfen grundsätzlich von Montag bis Freitag nur bis 17:00 Uhr spielen. Nach dieser Zeit kann ein Mitglied mit einem Gast spielen, wenn keine anderen Mitglieder Anspruch auf den Platz erheben.

 

Die Gastgebühr beträgt € 8,00 pro Stunde und Gast für das Einzelspiel, € 5,00 pro Stunde und Gast für das Doppelspiel. Jugendliche zahlen die Hälfte.

 

Jedes Mitglied ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich und rechnet mit dem Verein (Kassierer) ab.

 

Gäste, z. B. Kur- und Feriengäste, die nicht von Mitgliedern eingeführt werden, haben die Möglichkeit bei der  Gemeindeverwaltung Rickenbach      Tel.: 9200-17

 

gegen Entrichtung der Platzgebühr von € 15,00 pro Spielstunde / € 30,00 für 2 Stunden die Spielberechtigung für die Plätze 3 bzw. 4 zu erlangen.

 

Für die Schlüsselbereitstellung ist eine Gebühr von € 10,00 zu hinterlegen, die bei Abgabe der Schlüssel wieder erstattet wird.

 

Die Spielzeiten für diese Gäste ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie am Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Wenn die Plätze nicht durch Mitglieder belegt sind, können Gäste auch außerhalb der oben genannten Zeit spielen.

 

5. Turniere

Für die Veranstaltung von Turnieren, Verbandspielen etc. können die Plätze für alle nicht beteiligten Spieler zeitweise gesperrt werden. Die Sperre wird vom Vorstand bzw. Spielleiter im Aushangkasten rechtzeitig bekannt gegeben.

 

6. Trainertätigkeit

Jede Trainertätigkeit eines vom Vorstand nicht ausdrücklich zugelassenen Trainers ist untersagt.

 

7. Bespielbarkeit der Plätze

Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Spielleiter bzw. der Platzwart oder auch ein anderes Mitglied des Vorstandes. Es darf nur auf Plätzen gespielt werden, die spielfertig Instand gesetzt und von den genannten Personen freigegeben sind.

 

8. Allgemeines

Der Spielleiter oder der Platzwart ist verantwortlich für den Spielbetrieb. Er überwacht die Einhaltung der Spielordnung. Bei Meinungsverschiedenheiten sind seine Entscheidungen verbindlich. Zusätzliche Anordnungen des Platzwartes sind zu befolgen.

 

Es ist Aufgabe jedes Mitgliedes die Tennisanlage des TC-Rickenbach in einem einwandfreien Zustand zu halten. Es ist darauf hinzuweisen, dass unsere Plätze stets feucht zu halten sind.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass vor dem Ende der Spielstunde die Plätze ordnungsgemäß abzuziehen sind.

Gespielt wird in üblicher Tenniskleidung. Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden.

Mitglieder, die als Letzte das Clubgelände verlassen, haben darauf zu achten, dass sämtliche Türen abgeschlossen sind. Festgestellte Schäden sind umgehend dem Vorstand zu melden.

 

9. Verstöße

Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung können vom Vorstand mit Spielsperre geahndet werden.

Der Vorstand hat jederzeit die Möglichkeit, die Platz- und Spielordnung zu ändern.

 

Rickenbach, 1. April. 2011

 

TC Rickenbach e. V.

Der Vorstand